Bewerbungskosten: Was du dir vom Staat zurückholen kannst
Bewerbungen kosten Geld. Bewerbungsfotos, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, Porto, Bewerbungstools. Die meisten Bewerber zahlen das aus eigener Tasche und denken nicht weiter darüber nach. Dabei kannst du dir einen Teil davon zurückholen.
Es gibt zwei Wege: über die Steuererklärung als Werbungskosten und, wenn du arbeitslos gemeldet bist, über das Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit. Beide Wege sind einfacher als die meisten denken. In diesem Beitrag erfährst du, was du absetzen kannst, welche Pauschalen gelten und worauf du achten musst.
Weg 1: Bewerbungskosten in der Steuererklärung absetzen
Bewerbungskosten gelten steuerlich als Werbungskosten (§ 9 Einkommensteuergesetz). Das bedeutet: Das Finanzamt zieht sie von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Du zahlst auf diesen Betrag keine Steuern und bekommst entsprechend Geld zurück.
Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Jede ernsthafte Bewerbung zählt.
Was du alles absetzen kannst
| Kostenart | Beispiele | Nachweis |
|---|---|---|
| Bewerbungsunterlagen | Mappen, Klarsichtfolien, Druckkosten, Papier | Quittungen oder Pauschale |
| Bewerbungsfotos | Fotograf, Passbilder | Rechnung |
| Porto | Briefmarken, Versandkosten | Quittungen oder Pauschale |
| Fahrtkosten | Anfahrt zum Vorstellungsgespräch (0,30 €/km) | Einladung + Kilometerangabe |
| Übernachtung | Hotel bei mehrtägigem Bewerbungsverfahren | Hotelrechnung |
| Verpflegung | Bei Abwesenheit über 8 Stunden: 14 € Pauschale | Keine Belege nötig |
| Bewerbungssoftware | Bewerbungstools, Online-Dienste, Bewerbungscoaching | Rechnung |
| Telefon und Internet | Anteilige Kosten für berufliche Nutzung | Schätzung oder Einzelnachweis |
| Fachliteratur | Bücher zur Bewerbungsvorbereitung | Rechnung |
| Weiterbildung | Kurse, Zertifikate, Seminare | Rechnung, Teilnahmebestätigung |
Pauschalen: Absetzen ohne Belege
Wenn du keine Belege gesammelt hast, kannst du trotzdem Pauschalen ansetzen. Die Finanzämter erkennen in der Regel folgende Beträge an:
| Art der Bewerbung | Pauschale pro Bewerbung |
|---|---|
| Postalische Bewerbung (mit Mappe) | 8,50 € bis 15 € |
| Online-Bewerbung (E-Mail oder Portal) | 2,50 € |
Die genaue Höhe variiert je nach Finanzamt. Als Nachweis reicht eine einfache Liste mit Datum, Unternehmen, Stelle und Art der Bewerbung. Auch Absagen oder deine eigenen Anschreiben gelten als Beleg.
Sammle von Anfang an alle Belege: Rechnungen, Quittungen, Einladungen zum Vorstellungsgespräch, Absagen. Je vollständiger deine Dokumentation, desto mehr kannst du absetzen. Wenn du die Belege nicht hast, greife auf die Pauschalen zurück.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Ab wann es sich lohnt
Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr. Dieser ist bereits in die Lohnsteuer eingerechnet. Deine Bewerbungskosten wirken sich erst dann zusätzlich aus, wenn deine gesamten Werbungskosten (Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, etc.) diesen Betrag übersteigen.
In der Praxis kommen viele Arbeitnehmer allein durch die Pendlerpauschale über die 1.230 €. Dann wirkt sich jeder Euro Bewerbungskosten direkt steuermindernd aus.
Beispielrechnung: Du pendelst 25 km zur Arbeit an 210 Tagen im Jahr. Ab 2026 gilt eine Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Das sind 25 × 210 × 0,38 € = 1.995 €. Damit bist du deutlich über dem Pauschbetrag. Jede Bewerbungskosten-Pauschale von 2,50 € oder 8,50 € senkt deine Steuerlast zusätzlich.
Wo du Bewerbungskosten einträgst
In der Steuererklärung gehören Bewerbungskosten in die Anlage N, Seite 3 unter "Weitere Werbungskosten" (Zeilen 65 und 66). Die Gesamtsumme trägst du in Zeile 67 ein. Wenn du viele einzelne Posten hast, kannst du eine separate Liste erstellen und als Anlage beifügen.
Belege musst du seit 2017 nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen. Du musst sie aber aufbewahren und auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.
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Wenn du arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bist, kannst du Bewerbungskosten direkt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erstatten lassen. Die Grundlage dafür ist das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III.
Was erstattet wird
Die Agentur für Arbeit kann folgende Kosten übernehmen:
- Bewerbungsunterlagen (Mappen, Fotos, Kopien)
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
- Übernachtungskosten bei weiter entfernten Gesprächen
- Kosten für beglaubigte Kopien und Übersetzungen
- In manchen Fällen: Kosten für Bewerbungstools und Weiterbildungen
Die Pauschalen variieren je nach Agentur. Typisch sind 5 € pro postalische Bewerbung und bis zu 260 € bis 360 € pro Jahr als Obergrenze. Die genauen Beträge erfährst du bei deinem Sachbearbeiter.
Die wichtigste Regel: Vorher beantragen
Der Antrag auf Erstattung muss gestellt werden, bevor die Kosten entstehen. Wenn du erst nach dem Vorstellungsgespräch fragst, ob die Fahrtkosten übernommen werden, ist es in der Regel zu spät.
Sprich am besten gleich beim ersten Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft über das Vermittlungsbudget und lass dir die Erstattung in der Eingliederungsvereinbarung zusichern.
Kosten dürfen nicht doppelt geltend gemacht werden. Was die Agentur für Arbeit erstattet hat, kannst du nicht zusätzlich in der Steuererklärung absetzen. Behalte den Überblick, welche Kosten über welchen Weg abgerechnet wurden.
Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch: Wer zahlt?
Grundsätzlich ist der einladende Arbeitgeber verpflichtet, die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zu übernehmen (§ 670 BGB). In der Praxis verzichten viele Arbeitgeber darauf oder schließen die Erstattung in der Einladung aus.
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, kannst du die Fahrtkosten entweder über das Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit oder über die Steuererklärung absetzen. Als Nachweis reicht die Einladung zum Gespräch plus die Kilometerangabe.
Bewerbungstools steuerlich absetzen
Kosten für Bewerbungssoftware, Online-Dienste und professionelle Bewerbungshilfen sind ebenfalls als Werbungskosten absetzbar. Sie fallen unter "Arbeitsmittel" oder "Weitere Werbungskosten" in der Anlage N.
Das gilt auch für Wispel. Wenn du Wispel Premium nutzt, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Die Rechnung dient als Beleg. Das gleiche gilt für den Einzelkauf. Bewahre einfach die Rechnung auf.
Wenn du arbeitslos gemeldet bist, kannst du auch versuchen, die Kosten für ein Bewerbungstool über das Vermittlungsbudget erstatten zu lassen. Sprich deinen Sachbearbeiter darauf an. Da es sich um ein Werkzeug für die Jobsuche handelt, gibt es gute Argumente dafür.
Wie das Wispel Erstattungstool funktioniert
Wispel Premium enthält ein Erstattungstool, das deine Bewerbungskosten automatisch dokumentiert. Wenn du Bewerbungen im Bewerbungstracker erfasst, kannst du angeben, ob die Bewerbung postalisch oder digital versandt wurde. Basierend auf diesen Angaben berechnet Wispel automatisch die erstattungsfähigen Pauschalen.
Du kannst eine fertige Übersicht exportieren:
- Für die Steuererklärung: Eine Liste mit Datum, Unternehmen, Stelle, Art der Bewerbung und Pauschale. Diese fügst du einfach deiner Anlage N bei.
- Für die Agentur für Arbeit: Eine Vorlage, die du deinem Sachbearbeiter vorlegen kannst.
Das spart dir am Jahresende die mühsame Zusammenstellung per Hand. Jede Bewerbung wird automatisch erfasst, egal ob du sie mit Wispel erstellt oder manuell im Tracker eingetragen hast.
Bewerbungskosten zurückholen
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Checkliste: Bewerbungskosten absetzen
Für die Steuererklärung:
- Belege und Quittungen sammeln (Fotos, Porto, Fahrtkosten, Software)
- Wo keine Belege vorhanden: Pauschalen nutzen (8,50 € Post, 2,50 € Online)
- Liste aller Bewerbungen erstellen (Datum, Firma, Stelle, Art)
- Eintragen in Anlage N, Zeilen 65-67 unter "Weitere Werbungskosten"
- Belege aufbewahren für Rückfragen des Finanzamts
Für die Agentur für Arbeit:
- Antrag auf Erstattung stellen, bevor die Kosten entstehen
- Vermittlungsbudget in der Eingliederungsvereinbarung ansprechen
- Nachweise sammeln (Anschreiben, Einladungen, Absagen)
- Keine doppelte Erstattung (Arbeitsamt und Steuer für dieselbe Bewerbung)
Häufige Fragen
Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Die genannten Pauschalen und Beträge können je nach Finanzamt und Jahr variieren.
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